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Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig?
Alle führenden Verbraucherzeitschriften wie z.B. Finanztest oder
Capital, Fachorganisationen oder Verbraucherverbände weisen immer wieder
auf die Wichtigkeit einer Vorsorge im Falle der Berufsunfähigkeit hin.
Auch der Gesetzgeber selbst macht immer wieder auf diesem Umstand
aufmerksam.
Die neuen gesetzlichen Regelungen kurz und verständlich erläutert:
Seit dem 01.01.2001 gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente
mehr für alle nach 1960 Geborenen. Stattdessen wurde eine so genannte
Erwerbsminderungsrente eingeführt. Die volle Rente erhält nur, wer
weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Wer zwar noch drei
Stunden, aber nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält
nur die halbe Rente. Alle, die mehr als sechs Stunden täglich arbeiten können,
haben keine gesetzlichen Ansprüche mehr.
Der bisher ausgeübte oder erlernte Beruf wird dabei nicht mehr berücksichtigt.
Lehnt es ein kaufmännischer Angestellter ab, zukünftig als Pförtner zu
arbeiten, so entfällt sein Anspruch auf die gesetzlichen Leistungen!
Finanztest bringt es auf den Punkt:
„Wer nicht am Hungertuch nagen will, wenn er nicht mehr arbeiten
kann, muss zwangsläufig selbst versorgen“.
Zwischen dem 16. und 60. Lebensjahr ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung
besonders wichtig!
Das Risiko der Berufs- und Erwerbunfähigkeit ist im
Durchschnitt 2,5 mal größer als das Risiko der Arbeitslosigkeit!
Für junge Menschen gilt:
In der Ausbildungszeit haben diese im Regelfall keinen Anspruch auf eine
gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Im Falle des Falles ist hier schnell
der Status eines Sozialhilfeempfängers erreicht. Einzige Möglichkeit zur
Absicherung ist hier die private Berufsunfähigkeitsversicherung.
Nach Ende der Berufsausbildung:
Es ist zu beachten, dass der Anspruch auf gesetzliche
Erwerbsminderungsrenten erst dann besteht, wenn die allgemeine Wartezeit
von 60 Beitragsmonaten erfüllt ist. Einfacher ausgedrückt: Angenommen
die Lehrzeit beträgt drei Jahre, so müssen Sie erst zwei weitere Jahre
arbeiten, um überhaupt einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu
haben. Wichtig dabei ist auch, dass die oben genannten Beitragszeiten
ununterbrochen erfüllt sein müssen, ansonsten verlängert sich die
allgemeine Wartezeit.
Sie haben eine Familie gegründet:
Nun müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die Existenz auch im Falle Ihrer
Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit gewährt bleibt. Leider beträgt die
volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente nur ca. 28% des letzten
Bruttoeinkommens. Die teilweise Erwerbsminderungsrente sogar nur 14%. Ein
gewaltiger Einschnitt in Ihren bisherigen Lebensstandard!
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