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Sie haben bei der Privaten Krankenverscherung die Wahl wenn es darum
geht die Leistungen dieser zu bestimmen. Ganz im Gegensatz zur
Gesetzlichen.
Im unten stehender Tabelle, sind nur einige der Vorteile die sie als
Privatpatient genießen, aufgeführt.
- freie Arztwahl (nicht auf Ärzte mit Kassenzulassung beschränkt)
- Heilpraktikerleistungen sind optional vereinbar
- keine Zuzahlung bei Medikamenten und Heilmitteln (z.B. Massagen)
- sehr hohe Erstattung für Brillen und Kontaktlinsen
- weltweit geltender Versicherungsschutz
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, falls dies gewünscht
wird
- Behandlung durch den Chefarzt statt durch Belegärzte
- Zahnersatz bis zu 100%
- Zahnbehandlung und Inlays werden je nach Tarif bis zu 100%
erstattet
- Weitere Individuelle Absicherungsmöglichkeiten
Je nach Gesellschaft und Tarif sind die Leistungen der
Versicherungsgesellschaften sehr unterschiedlich. Deshalb werden die
oben aufgeführten Punkte auch nicht von allen Gesellschaften erfüllt.
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