| Die Rentenversicherung
Ab 2012 stehen folgende gesetzliche Änderungen
an:
Basis-Rente,
Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge:
Steuerliche Förderung von privaten
Altersvorsorgeverträgen erst bei Rentenbeginn mit 62 Jahren (bisher 60).
Private Renten- und Lebensversicherungen (Schicht 3 AlteinkG):
Das Alter für die steuerbegünstigte Kapitalauszahlung wird auf 62
angehoben.
Absenkung des garantierten Rechnungszinses auf 1,75 % (bisher 2,25 %).
Lebens- und Rentenversicherungen,
Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, private
Krankenversicherungen, KFZ-Versicherungen:
Ab 21.12.2012: Einführung von Unisex-Tarifen. Der
geschlechtsneutrale Einheitspreis wird sich vermutlich eher dem Preis des
derzeit höheren Risikos annähern. Es lohnt sich also die Absicherung von
passendem Risikoschutz jetzt schon anzugehen.
Steuerfreiheit, Sicherheit, Rendite und eine lebenslange
Rente sind bezeichnend für diese bewährte Anlageform Rentenversicherung.
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