Eine Rentenversicherung ist die optimale Vorsorgemöglichkeit
für den Renditebewussten Sparer der aber kein Risiko eingehen möchte.
Denn im Gegensatz zur Kapital-Lebensversicherung fallen in der
Rentenversicherung keine „Risikobeiträge“ für den Todesfall an. Bei
Tod der Versicherten Person, werden deshalb nur die Sparbeiträge
inklusive der Überschüsse ausbezahlt.
Im Erlebensfall wird der Sparbeitrag mit mindestens 3,25 Prozent verzinst
wieder ausgeschüttet. Diese Mindestverzinsung kann durch satte Überschüsse
je nach Gesellschaft und Laufzeit des Vertrages auf 7 Prozent und mehr erhöht
werden.
Diese Auszahlung kann absolut steuerfrei in einem Einmalbeitrag erfolgen,
oder in einer monatlichen lebenslangen Rente.