Die Rentenversicherung

Ab 2012 stehen folgende gesetzliche Änderungen an:

Basis-Rente, Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge:

Steuerliche Förderung von privaten Altersvorsorgeverträgen erst bei Rentenbeginn mit 62 Jahren (bisher 60).
Private Renten- und Lebensversicherungen (Schicht 3 AlteinkG):
Das Alter für die steuerbegünstigte Kapitalauszahlung wird auf 62 angehoben.
Absenkung des garantierten Rechnungszinses auf 1,75 % (bisher 2,25 %).

Lebens- und Rentenversicherungen, Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, private Krankenversicherungen, KFZ-Versicherungen:

Ab 21.12.2012: Einführung von Unisex-Tarifen. Der geschlechtsneutrale Einheitspreis wird sich vermutlich eher dem Preis des derzeit höheren Risikos annähern. Es lohnt sich also die Absicherung von passendem Risikoschutz jetzt schon anzugehen.

 

Steuerfreiheit, Sicherheit, Rendite und eine lebenslange Rente sind bezeichnend für diese bewährte Anlageform Rentenversicherung.

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  Eine Rentenversicherung ist die optimale Vorsorgemöglichkeit für den Renditebewussten Sparer der aber kein Risiko eingehen möchte. Denn im Gegensatz zur Kapital-Lebensversicherung fallen in der Rentenversicherung keine „Risikobeiträge“ für den Todesfall an. Bei Tod der Versicherten Person, werden deshalb nur die Sparbeiträge inklusive der Überschüsse ausbezahlt.

Im Erlebensfall wird der Sparbeitrag mit mindestens 3,25 Prozent verzinst wieder ausgeschüttet. Diese Mindestverzinsung kann durch satte Überschüsse je nach Gesellschaft und Laufzeit des Vertrages auf 7 Prozent und mehr erhöht werden.

Diese Auszahlung kann absolut steuerfrei in einem Einmalbeitrag erfolgen, oder in einer monatlichen lebenslangen Rente.
 
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