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Versichert sind grundsätzlich die im Versicherungsvertrag bezeichneten
Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Zubehör, das der Instandhaltung
oder der Nutzung zu Wohnzwecken dient gilt ebenfalls als mitversichert.
Weiteres Zubehör sowie sonstige Grundstückbestandteile auf dem
Versicherungsgrundstück sind in der Regel nur aufgrund besonderer
Vereinbarung versichert.
Versichert sind infolge eines Versicherungsfalls auch die notwendigen
Kosten für:
- für das Aufräumen und den Abbruch von Sachen (Aufräumungs- oder
Abbruchkosten)
- die dadurch entstehen, dass andere Sachen bewegt, verändert oder
geschützt werden müssen (Bewegungs- oder Schutzkosten)
- für Maßnahmen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer zur
Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte
(Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten)
Die Verbundene Wohngebäudeversicherung umfasst Schäden durch:
- Brand, Blitzschlag, Explosion (Feuer)
- Leitungswasser, Rohrbruch und Frost
- Sturm und Hagel
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