Sturmschäden - Welche Versicherung ist für welchen Schaden zuständig?

Erst Franz dann Kyrill, jetzt Xyntia! Die medialen und privaten Diskussionen über Klimawechsel, Erderwärmung und die damit einhergehenden schweren Stürme und Regenfälle haben inzwischen zu einem vordringlichen Bedürfnis der Menschen nach versicherungstechnischer Absicherung in solchen Ausnahmesituationen geführt. Es stellt sich für die Menschen in diesem Zusammenhang die Frage nach der richtigen Police für einen auftretenden Schaden. Hier eine kleine Übersicht welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt und Grundsätzliches zum Versicherungsschutz:
  • Achten Sie immer darauf, dass die Versicherung bezahlt ist und läuft.
  • Achten Sie im speziellen Fall immer auf eine ausreichende Versicherungssumme (Unterversicherung!).
  • Versicherungsbedingungen sind Grundlage der jeweiligen Versicherung und können von Versicherer zu Versicherer differieren. Deshalb immer die jeweiligen Bedingungen 'studieren'.
  • Übrigens: Windstärken können beim Deutschen Wetterdienst in Offenbach mit Zweigstellen in allen Bundesländern in Erfahrung gebracht werden.
  • Der Versicherungsnehmer ist gehalten durch geeignete Maßnahmen den Schaden so gering als möglich zu halten. Dazu gehört bspw. das Abdichten eines zerborstenen Fensters etc.

Übersicht Diese Grundsätze gelten im Schadenfall:

Schadenart Benötigte Versicherung
Baumschaden durch umgestürzte Bäume am eigenen Haus Wohngebäudeversicherung (auf Neuwertbasis),
in der Regel erst ab Windstärke 8 (über 61 Km/h).
Baumschaden durch umgestürzte Bäume am fremden Haus Wohngebäudeversicherung (auf Neuwertbasis),
in der Regel erst ab Windstärke 8. Wohngebäudeversicherung des Fremdhausbesitzers + evtl. Regressforderungen an eigene Wohngebäudeversicherung, bspw. falls der Baum nachgewiesenermaßen morsch war und nicht rechtzeitig gefällt wurde.
Abgedecktes Dach oder eingedrückte Fensterscheiben Wohngebäudeversicherung (auf Neuwertbasis),
in der Regel ab Windstärke 8.
Vollgelaufener Keller durch Sturmauswirkungen Wohngebäudeversicherung (auf Neuwertbasis),
allerdings nur bei Mitversicherung von Elementarschäden.
Gebäudeschäden von noch im Bau befindlichen Gebäuden Bauleistungsversicherung
Sturmschäden an Wohnungseinrichtungen (bspw. Möbel, andere Einrichtungsgegenstände) Hausratversicherung
Regenwasserschäden (Wassereintritt) bei abgedecktem Dach oder eingedrücktem Fenster Hausratversicherung
Zerborstene Scheiben (Notverglasung) Glasbruchversicherung
Verletzung von Passanten bspw. durch fallende Dachziegel oder Blumentöpfe Privathaftpflichtversicherung (PHV)
Beschädigtes Auto durch stürzende Bäume bzw. herunter stürzende Dachziegel, Äste etc. nach Sturm (Windstärke 8) Teilkaskoversicherung (KFZ)
Schäden sind auch innerhalb Vollkasko versichert. Regulierungen in der Teilkasko haben kein Einfluss auf die SF-Klasse bei der Vollkasko. Übrigens: Autofahrer die durch Sturm von der Fahrbahn abkommen und gegen einen Baum prallen oder wenn es zu einer Kollision mit einem Fahrzeug kommt, das zuvor bereits gegen einen umgestürzten Baum geprallt ist, muss zur Absicherung eine Vollkaskoversicherung vorhanden sein. Eine Teilkaskoversicherung reicht nicht aus.
Unfallopfer durch Sturm Krankenversicherung (Krankenkasse) + evtl. Unfallversicherung
bei längerfristigen, bleibenden Schäden. Zusätzlich kann es bei Unfällen auf Arbeitswegen evtl. zu Leistungen aus gesetzlicher Unfallversicherung und evtl. Berufsunfähigkeitsversicherung kommen. Dies gilt unabhängig davon, dass bspw. ein Hausbesitzer wegen fallender Dachziegel haftbar ist, weil er die Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt hat.