Ab 1. Juli werden die Beiträge zur
gesetzlichen Krankenkasse per Gesetz um 0,9 Prozent gesenkt. Zur Senkung
der Lohnnebenkosten müssen sich dann Krankenversicherte für Zahnersatz
und Krankengeld selbst absichern. Sie müssen also für diese Leistungen
der Krankenversicherung den vollen Beitrag zahlen, neben dem
Arbeitnehmeranteil auch das, was bisher der Arbeitgeber bezahlt hat. Das
heißt unterm Strich: der Beitrag für die Krankenversicherung wird ab
Juli nicht um 0,9 Prozent billiger, sondern um 0,45 Prozent teurer. Bei
einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro sind das 18 Euro.
Was sich beim Zahnersatz ändert –
private Absicherung muss nicht teuer sein:
Bereits seit Anfang des Jahres
übernehmen die Krankenkassen nicht mehr prozentual die
Behandlungskosten für Zahnersatz, sondern zahlen Festzuschüsse. Für
den Ersatz eines fehlenden Zahnes gibt es also immer denselben Betrag
– egal, ob die Zahnkrone aus Gold oder Keramik ist. Wählt der Patient
eine teurere Variante, erhöht sicht der Eigenanteil. Wem die Leistungen
der gesetzlichen Kassen nicht genügen, kann den Zahnersatz über eine
Zusatzpolice absichern. Allein die Überkronung eines Zahnes kostet etwa
500 Euro, der Zuschuss der Kasse liegt aber nur bei ca. 150 Euro. Die
private Absicherung über eine Zusatzversicherung würde im Durchschnitt
ca. 20 Euro monatlich kosten. Einen Vergleich zur
Krankenzusatz-Versicherung können Sie hier
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