Zahnersatz und Krankengeld - neue Regelungen ab Juli 2005

Ab 1. Juli werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse per Gesetz um 0,9 Prozent gesenkt. Zur Senkung der Lohnnebenkosten müssen sich dann Krankenversicherte für Zahnersatz und Krankengeld selbst absichern. Sie müssen also für diese Leistungen der Krankenversicherung den vollen Beitrag zahlen, neben dem Arbeitnehmeranteil auch das, was bisher der Arbeitgeber bezahlt hat. Das heißt unterm Strich: der Beitrag für die Krankenversicherung wird ab Juli nicht um 0,9 Prozent billiger, sondern um 0,45 Prozent teurer. Bei einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro sind das 18 Euro. 

Was sich beim Zahnersatz ändert – private Absicherung muss nicht teuer sein:

Bereits seit Anfang des Jahres übernehmen die Krankenkassen nicht mehr prozentual die Behandlungskosten für Zahnersatz, sondern zahlen Festzuschüsse. Für den Ersatz eines fehlenden Zahnes gibt es also immer denselben Betrag – egal, ob die Zahnkrone aus Gold oder Keramik ist. Wählt der Patient eine teurere Variante, erhöht sicht der Eigenanteil. Wem die Leistungen der gesetzlichen Kassen nicht genügen, kann den Zahnersatz über eine Zusatzpolice absichern. Allein die Überkronung eines Zahnes kostet etwa 500 Euro, der Zuschuss der Kasse liegt aber nur bei ca. 150 Euro. Die private Absicherung über eine Zusatzversicherung würde im Durchschnitt ca. 20 Euro monatlich kosten. Einen Vergleich zur Krankenzusatz-Versicherung können Sie hier anfordern.

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