Pflegekosten werden von den Angehörigen eingefordert


Pflegebedürftig? Ich doch nicht! Erst wenn die eigenen Eltern oder Freunde zum Pflegefall werden, wird vielen klar: Gut gepflegt alt zu werden, kann richtig teuer sein. Die Leistungen der staatlichen Pflegepflichtversicherung reichen selten aus, um die monatlichen Zahlungen für einen Pflegedienst zu Hause oder einen Pflegeplatz zu sichern. Wer im Fall der Pflege nicht auf sein eigenes Vermögen und das der Angehörigen zurückgreifen will, kann eine private Pflegezusatzversicherung abschließen.

Pflegeversicherung reicht nicht aus

Seit 1995 ist die gesetzliche Pflegeversicherung für alle Krankenversicherte vorgeschrieben. Sie bietet Pflegebedürftigen eine finanzielle Grundabsicherung. Das bedeutet: Die Pflegekasse zahlt festgelegte Zuschüsse für die Pflege zu Hause, für professionelle häusliche Pflegedienste oder für die Pflege im Heim. Wie viel Geld Pflegebedürftige erhalten, hängt unter anderem davon ab, wie viel Hilfe sie im Alltag benötigen. Das ermittelt der medizinische Dienst der Krankenkassen oder der Gutachterdienst der privaten Versicherer. Ist die Pflegebedürftigkeit festgestellt, weist die Pflegekasse dem Versicherten eine der drei möglichen Pflegestufen zu. Je höher die Pflegestufe, desto höhere Leistungen erhält er. In der Regel reichen diese Zuschüsse für die Pflegekosten aber nicht aus. Betroffene müssen aus eigener Tasche hinzuzahlen oder rechtzeitig mit einer Zusatzversicherung vorsorgen.

Tagegeld oder Kostenersatz

Die Versicherer bieten die Zusatzversicherung entweder als Pflegetagegeldtarif oder als Pflegekostentarif an. Mit dem Tagegeldtarif erhalten die Versicherten im Pflegefall eine bestimme Summe, das Tagegeld. Die Höhe des Tagegelds hängt von der Pflegestufe ab. Die tatsächlichen Pflegekosten spielen keine Rolle. Die Tagegeld-Police empfiehlt sich für Versicherte, die später wahrscheinlich von Angehörigen zu Hause versorgt werden und die im Pflegefall frei über das Geld verfügen wollen, etwa weil sie davon auch einen Begleiter für den Spaziergang bezahlen möchten. Solche Extras erhält der Versicherte mit dem Kostentarif nicht. Der Versicherer beteiligt sich bis zu einer festgelegten Obergrenze nur an den reinen Pflegekosten. Und zwar an den Restkosten, die nach den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung übrig bleiben. Der Kunde muss sie durch Belege nachweisen.

Besser früh vorsorgen

Jeder kann eine private Pflegezusatzversicherung abschließen - je früher, desto besser. Denn die Beiträge richten sich nicht nur nach vereinbarten Leistungsumfang und Geschlecht des Antragstellers, sondern auch nach seinem Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsschluss. Die Versicherer stellen im Antrag Gesundheitsfragen, die der Kunde vollständig und korrekt beantworten muss. Wer unter Vorerkrankungen leidet, muss mit einem Risikozuschlag rechnen. Generell gilt: Je jünger und gesünder der Antragsteller ist, desto günstiger der Versicherungsschutz. Frauen zahlen allerdings aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung immer deutlich höhere Beiträge als gleich alte Männer. Umso wichtiger, dass sie früh anfangen vorzusorgen.


 
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