Seit 1995 ist
die gesetzliche Pflegeversicherung für alle
Krankenversicherte vorgeschrieben. Sie bietet Pflegebedürftigen
eine finanzielle Grundabsicherung. Das bedeutet: Die
Pflegekasse zahlt festgelegte Zuschüsse für die Pflege zu
Hause, für professionelle häusliche Pflegedienste oder für
die Pflege im Heim. Wie viel Geld Pflegebedürftige erhalten,
hängt unter anderem davon ab, wie viel Hilfe sie im Alltag
benötigen. Das ermittelt der medizinische Dienst der
Krankenkassen oder der Gutachterdienst der privaten
Versicherer. Ist die Pflegebedürftigkeit festgestellt, weist
die Pflegekasse dem Versicherten eine der drei möglichen
Pflegestufen zu. Je höher die Pflegestufe, desto höhere
Leistungen erhält er. In der Regel reichen diese Zuschüsse für
die Pflegekosten aber nicht aus. Betroffene müssen aus
eigener Tasche hinzuzahlen oder rechtzeitig mit einer
Zusatzversicherung vorsorgen.