| Krankenversicherung |
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Mit
Beginn der Ausbildung ist der Azubi verpflichtet, eine eigene
Krankenversicherung abzuschließen. Diese muss bis spätestens
2 Wochen nach Beginn der Ausbildung ge-
wählt sein. Der Arbeitgeber meldet den Azubi bei der
entsprechenden Krankenkasse an.
Der Auszubildende hat die freie Wahl zwischen allen
gesetzlichen Krankenkassen, ist jedoch an seine Entscheidung für
18 Monate gebunden, es sei denn, die Kasse erhöht den
Beitragssatz.
Schüler, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende sind über
die Eltern mitversichert.
Tipp: Vergleichen Sie die Beiträge und Leistungen und
wählen Sie eine möglichst günstige Krankenkasse, denn die
Gehälter in der Ausbildung sind sehr gering. |
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| Berufsunfähigkeits-Versicherung |
zum
Versicherungsvergleich |
Krankheiten,
Unfälle oder Allergien können dem Traumberuf ein jähes Ende
setzen. Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente
besteht erst, wenn fünf Jahre lang Beiträge in die
Sozialversicherung eingezahlt wurden.
Deshalb ist ein Berufsunfähigkeitsschutz gerade für Azubis
und Berufseinsteiger ein unbedingtes Muss.
Tipp: Je jünger und gesünder, umso günstiger ist die
Berufsunfähigkeits-Versiche-
rung. Lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen,
denn die genaue Berufsbe-
zeichnung ist ausschlaggebend für die Berechnung des Tarifes.
Achten Sie beim Abschluss auf eine lange Laufzeit und einen möglichst
hohen Schutz. Nach der Ausbildung sollte die BU-Rente an das
Nettogehalt angepasst werden. |
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| Private
Haftpflicht-Versicherung |
zum
Versicherungsvergleich |
Die
private Haftpflicht-Versicherung ist eine der wichtigsten
Versicherungen der privaten Grundvorsorge, denn Verursacher
eines Schadens haften dafür in voller Höhe.
Minderjährige und unverheiratete Kinder und volljährige Schüler,
Studenten, Azubis, Wehr- und Zivildienstleistende sind über
die Eltern mitversichert - sofern diese eine
Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen haben. Für alle
anderen gilt: unbedingt Vorsorge treffen!
Tipp: Vergleichen Sie die Produkte der Versicherer: Ihr
Ersparnispotential kann bis zu 80% betragen. |
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| Altersvorsorge |
Altersvorsorgeprodukte |
Auszubildende
sind Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung
und haben somit Anspruch auf staatliche Rentenzahlungen. Die
Rentenbeträge sind jedoch sehr gering und sollten daher mit
einer privaten Vorsorge aufgestockt werden. Es gibt
verschiedene Formen der Altersvorsorge, so ist der Azubi z.B.
förderberechtigt für die Riesterrente.
Tipp: Informieren Sie sich über die verschiedenen
Produkte der Altersvorsorge. Entscheiden Sie sich erst dann für
ein Produkt, wenn Sie es sich finanziell leisten können. |
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| Unfallversicherung |
zum
Versicherungsvergleich |
Die
gesetzliche Unfallversicherung schützt den Auszubildenden vor
Unfallschäden auf dem Weg zum und am Arbeitsplatz. Risiken
aus Unfällen in der Freizeit sind nicht mitversichert.
Tipp: Für Extremsportler ist eine Unfallversicherung
sehr sinnvoll. Grundsätzlich gilt: sollte Ihr Budget nicht
ausreichen, ist eine Berufsunfähigkeits-Versicherung der
Unfallversicherung vorzuziehen. |
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| Hausratversicherung |
zum
Versicherungsvergleich |
Eine
Hausratversicherung ist notwendig, wenn ein eigener Hausstand
als Erstwohnsitz gegründet wird. Ein im Haushalt seiner
Eltern lebender Azubi ist über die elterliche Versicherung
mitversichert. Auch Auszubildende und Studenten, die vorübergehend
außerhalb des Elternhauses wohnen, sind über die sogenannte
"Außenversicherung" mit 10% der elterlichen
Versicherungssumme bis zur max. Höhe von 10.000 € mitver-
sichert.
Tipp: Hier gilt abzuwägen, ob der Wert des Hausrats
des Azubis diese Summe übersteigt. Dann ist der Abschluss
einer eigenen Hausratversicherung sinnvoll. |
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| Girokonto |
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Ein
Auszubildender benötigt ein Girokonto, auf das der
Arbeitgeber die Ausbildungs-
vergütung ordnungsgemäß überweisen kann. Viele Banken
bieten kostenlose Giro-
konten für Schüler, Studenten und Azubis an. Es lohnt sich,
die Konditionen (Kontoführungsgebühren, Guthabenverzinsung)
zu vergleichen.
Tipp: Entscheiden Sie sich für ein Konto mit der Möglichkeit
zum Online-Banking. So können alle Bankgeschäfte bequem von
zu Hause erledigt werden. |
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| Vermögenswirksame
Leistungen |
Viele
Arbeitergeber gewähren ihren Angestellten vermögenswirksame
Leistungen bis zu einem Höchstbetrag von 40 €. Diese
monatlichen Zahlungen müssen für einen Mindestzeitraum von
sieben Jahren festgelegt werden. Die gängigsten Anlageformen
sind Bausparverträge, Lebensversicherungen oder
Fonds. Der Azubi teilt seinem Arbeitgeber die
Anlageform und den Kontozugang mit. Der Arbeitgeber überweist
monatlich die festgelegte Summe.
Info: Auszubildende profitieren von der staatlichen
Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9%, wenn sie die
Einkommenssteuergrenze/Jahr von 17.900 Euro (Ledige) oder
35.800 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten. |
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| Sonstige
Informationen |
Zum
Start ins Berufsleben sind einige Papiere notwendig, um die
sich der Auszubil-
dende rechtzeitig kümmern sollte: der Arbeitgeber benötigt
eine Lohnsteuerkarte, die vom Azubi beim Rathaus
beantragt werden muss.
Der Auszubildende erhält von der Rentenanstalt ein Versicherungsnachweisheft,
nachdem der Arbeitgeber ihn dort angemeldet hat. Dieses Heft
muss ebenfalls dem Arbeitgeber vorgelegt werden.
Es ist sinnvoll, sich vom Schulbüro eine Schulzeitbescheinigung
ausstellen zu las-
sen, wenn die Schulzeit nach Vollendung des 16. Lebensjahres
abgeschlossen wurde. Denn dieser Zeitraum wird bei der Rente
als Ausfallzeit angerechnet.
Der Arbeitgeber schließt für den Azubi automatisch mit dem
Eintritt ins Berufsleben eine Arbeitslosenversicherung
ab, die z.B. in Kraft tritt, wenn der Ausbildungsbe-
trieb ihn nach Beendigung der Lehre nicht übernimmt. |
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