Berufsstart

Berufsstart Gut gerüstet ins Berufsleben
Vor dem Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums muss vieles bedacht und organisiert werden. Welche Versicherungen brauche ich? Inwieweit bleibe ich über die Eltern versichert? Wo finde ich ein günstiges Girokonto?
Tipps und Informationen für den optimalen Start ins Berufs-
leben finden Sie hier:
Krankenversicherung Berufsunfähigkeits-Versicherung
Private Haftpflicht-Versicherung Altersvorsorge
Unfallversicherung Hausratversicherung
Girokonto Vermögenswirksame Leistungen
Sonstige Informationen
Krankenversicherung
Mit Beginn der Ausbildung ist der Azubi verpflichtet, eine eigene Krankenversicherung abzuschließen. Diese muss bis spätestens 2 Wochen nach Beginn der Ausbildung ge-
wählt sein. Der Arbeitgeber meldet den Azubi bei der entsprechenden Krankenkasse an.
Der Auszubildende hat die freie Wahl zwischen allen gesetzlichen Krankenkassen, ist jedoch an seine Entscheidung für 18 Monate gebunden, es sei denn, die Kasse erhöht den Beitragssatz.
Schüler, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende sind über die Eltern mitversichert.
Tipp: Vergleichen Sie die Beiträge und Leistungen und wählen Sie eine möglichst günstige Krankenkasse, denn die Gehälter in der Ausbildung sind sehr gering.
Berufsunfähigkeits-Versicherung zum Versicherungsvergleich
Krankheiten, Unfälle oder Allergien können dem Traumberuf ein jähes Ende setzen. Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente besteht erst, wenn fünf Jahre lang Beiträge in die Sozialversicherung eingezahlt wurden.
Deshalb ist ein Berufsunfähigkeitsschutz gerade für Azubis und Berufseinsteiger ein unbedingtes Muss.
Tipp: Je jünger und gesünder, umso günstiger ist die Berufsunfähigkeits-Versiche-
rung. Lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen, denn die genaue Berufsbe-
zeichnung ist ausschlaggebend für die Berechnung des Tarifes. Achten Sie beim Abschluss auf eine lange Laufzeit und einen möglichst hohen Schutz. Nach der Ausbildung sollte die BU-Rente an das Nettogehalt angepasst werden.
Private Haftpflicht-Versicherung zum Versicherungsvergleich
Die private Haftpflicht-Versicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen der privaten Grundvorsorge, denn Verursacher eines Schadens haften dafür in voller Höhe.
Minderjährige und unverheiratete Kinder und volljährige Schüler, Studenten, Azubis, Wehr- und Zivildienstleistende sind über die Eltern mitversichert - sofern diese eine Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen haben. Für alle anderen gilt: unbedingt Vorsorge treffen!
Tipp: Vergleichen Sie die Produkte der Versicherer: Ihr Ersparnispotential kann bis zu 80% betragen.
Altersvorsorge Altersvorsorgeprodukte
Auszubildende sind Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung und haben somit Anspruch auf staatliche Rentenzahlungen. Die Rentenbeträge sind jedoch sehr gering und sollten daher mit einer privaten Vorsorge aufgestockt werden. Es gibt verschiedene Formen der Altersvorsorge, so ist der Azubi z.B. förderberechtigt für die Riesterrente.
Tipp: Informieren Sie sich über die verschiedenen Produkte der Altersvorsorge. Entscheiden Sie sich erst dann für ein Produkt, wenn Sie es sich finanziell leisten können.
Unfallversicherung zum Versicherungsvergleich
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt den Auszubildenden vor Unfallschäden auf dem Weg zum und am Arbeitsplatz. Risiken aus Unfällen in der Freizeit sind nicht mitversichert.
Tipp: Für Extremsportler ist eine Unfallversicherung sehr sinnvoll. Grundsätzlich gilt: sollte Ihr Budget nicht ausreichen, ist eine Berufsunfähigkeits-Versicherung der Unfallversicherung vorzuziehen.
Hausratversicherung zum Versicherungsvergleich
Eine Hausratversicherung ist notwendig, wenn ein eigener Hausstand als Erstwohnsitz gegründet wird. Ein im Haushalt seiner Eltern lebender Azubi ist über die elterliche Versicherung mitversichert. Auch Auszubildende und Studenten, die vorübergehend außerhalb des Elternhauses wohnen, sind über die sogenannte "Außenversicherung" mit 10% der elterlichen Versicherungssumme bis zur max. Höhe von 10.000 € mitver-
sichert.
Tipp: Hier gilt abzuwägen, ob der Wert des Hausrats des Azubis diese Summe übersteigt. Dann ist der Abschluss einer eigenen Hausratversicherung sinnvoll.
Girokonto
Ein Auszubildender benötigt ein Girokonto, auf das der Arbeitgeber die Ausbildungs-
vergütung ordnungsgemäß überweisen kann. Viele Banken bieten kostenlose Giro-
konten für Schüler, Studenten und Azubis an. Es lohnt sich, die Konditionen (Kontoführungsgebühren, Guthabenverzinsung) zu vergleichen.
Tipp: Entscheiden Sie sich für ein Konto mit der Möglichkeit zum Online-Banking. So können alle Bankgeschäfte bequem von zu Hause erledigt werden.
Vermögenswirksame Leistungen
Viele Arbeitergeber gewähren ihren Angestellten vermögenswirksame Leistungen bis zu einem Höchstbetrag von 40 €. Diese monatlichen Zahlungen müssen für einen Mindestzeitraum von sieben Jahren festgelegt werden. Die gängigsten Anlageformen sind Bausparverträge, Lebensversicherungen oder Fonds. Der Azubi teilt seinem Arbeitgeber die Anlageform und den Kontozugang mit. Der Arbeitgeber überweist monatlich die festgelegte Summe.
Info: Auszubildende profitieren von der staatlichen Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9%, wenn sie die Einkommenssteuergrenze/Jahr von 17.900 Euro (Ledige) oder 35.800 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten.
Sonstige Informationen
Zum Start ins Berufsleben sind einige Papiere notwendig, um die sich der Auszubil-
dende rechtzeitig kümmern sollte: der Arbeitgeber benötigt eine Lohnsteuerkarte, die vom Azubi beim Rathaus beantragt werden muss.
Der Auszubildende erhält von der Rentenanstalt ein Versicherungsnachweisheft, nachdem der Arbeitgeber ihn dort angemeldet hat. Dieses Heft muss ebenfalls dem Arbeitgeber vorgelegt werden.
Es ist sinnvoll, sich vom Schulbüro eine Schulzeitbescheinigung ausstellen zu las-
sen, wenn die Schulzeit nach Vollendung des 16. Lebensjahres abgeschlossen wurde. Denn dieser Zeitraum wird bei der Rente als Ausfallzeit angerechnet.
Der Arbeitgeber schließt für den Azubi automatisch mit dem Eintritt ins Berufsleben eine Arbeitslosenversicherung ab, die z.B. in Kraft tritt, wenn der Ausbildungsbe-
trieb ihn nach Beendigung der Lehre nicht übernimmt.